11.09.2024

Großveranstaltungen nach Hamburger Vorbild

Die Einführung eines gesetzlichen Rahmens nach dem Hamburger Vorbild des §31 SOG,
sowie die Einrichtung einer Task Force unter Leitung des Ordnungsamtes, die Veranstalter
bei den Genehmigungsverfahren aller notwendigen Behörden unterstützt.

Die Situation der Veranstaltungsbranche hat sich durch die Grippepandemie verschärft.
Auch in Bremen werden immer mehr Veranstaltungen mit langer Tradition betroffen sein.
Bremen wird dadurch für Besucher immer unattraktiver.

Auch Großveranstaltungen werden immer schwieriger zu realisieren sein. Es braucht
kreative Menschen, die sich trauen, solche Veranstaltungen durchzusetzen. Es braucht aber
auch Leute, die sie dabei unterstützen, um mögliche Fehler zu vermeiden.

Die Stadt Hamburg hat nach der Corona-Pandemie den § 31 SOG (Gesetz zum Schutz der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung) erlassen. Er soll dafür sorgen, dass
Großveranstaltungen ab 10.000 Personen bestimmte Standards einhalten müssen. Im
Gegenzug erhalten sie einen Ansprechpartner einer eigens eingerichteten Task Force, die
vom Ordnungsamt Mitte geleitet wird. Sie sollen bei den zahlreichen Genehmigungen
helfen, die zum Beispiel nach dem Baurecht erforderlich sind.

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